Verklebte Holzbauprodukte


Die europäische Bauproduktenverordnung (CPR) schreibt eine verpflichtende CE-Kennzeichnung für alle dauerhaft in ein Gebäude eingebauten Bauprodukte vor. Verklebte, tragende Holzbauprodukte stellen den zentralen Werkstoff für den modernen Holzbau dar. Da diese Produkte dauerhaft in Bauwerken eingebaut werden, ist eine CE-Zertifizierung unbedingte Voraussetzung für das Inverkehrbringen.

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CE-Zertifizierung von verklebten Holzbauprodukten und Holzwerkstoffen

Verklebte Holzbauprodukte werden gemäß den Vorgaben der Kommission dem AVCP-System 1 zugeordnet, die bedeutet, dass durch eine, für die jeweilige Produktgruppe notifizierte Produktzertifizierungsstelle eine Erstprüfung des Produktes durchgeführt werden muss. Auf Basis der Erstprüfung des Produktes sowie der positiven Abnahme der Produktion und der werkseigenen Produktionskontrolle wird von der notifizierten Produktzertifizierungsstelle ein CE-Konformitätszertifikat ausgestellt. Auf Basis des CE-Konformitätszertifikates kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen sowie die Leistungserklärung für sein Produkt ausstellen.

Die Produktion der verklebten Holzbauprodukten hat auf Grundlage von harmonisierten Regelwerken zu erfolgen. Die Produktions- und Leistungsanforderungen von Brettschichtholz und Balkenschichtholz sind in der harmonisierten Norm EN 14080 geregelt, jene für keilgezinktes Vollholz in der EN 15497.

Die Anforderungen für Brettsperrholz sind in firmenspezifischen europäisch technischen Bewertungen (ETA´s) geregelt, die auf Basis des europäisch technischen Bewertungsdokument 130005-00-0304 von einer technischen Bewertungsstelle ausgestellt werden.

Holzwerkstoffe, die in Bauwesen eingesetzt werden, sind in der harmonisierten Norm  EN 13986 geregelt.  Im Gegensatz zu den verklebten Massivholzprodukten ist bei dieser Produktgruppe, sofern sie als statisch tragender Bauteil eingesetzt werden, das AVCP System 2+ vorgesehen, das heißt, im Zuge der CE-Zertifizierung werden die Anforderungen der werkseigenen Produktionskontrolle überprüft.

Nach Ausstellung der CE-Konformitätszertifikates erfolgt eine regelmäßige halbjährliche Überwachung durch die notifizierte Stelle.

Die Holzforschung Austria ist für alle genannten harmonisierten Regelwerke notifiziert und führt seit Jahren für sämtliche Produktgruppen CE-Zertifizierungen im In- und Ausland durch.

Ihre Ansprechpartner


Verklebte Holzbauprodukte


Dr. Andreas Neumüller

T:+43 1 798 26 23-53
E:Kontakt aufnehmen

Verklebte Holzbauprodukte


DI Bernhard Kraus

T:+43 1 798 26 23-56
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Holzwerkstoffe


DI Franz Neumüller

T:+43 1 798 26 23-841
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Unsere Leistungen


Brettsperrholz

Nach Erlangung einer firmenspezifischen ETA durch eine technische Bewertungsstelle wird von dieser ein Prüfplan ausgestellt, der für das jeweilige Produkt die Anforderungen der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die im Zuge der Zertifizierung durchzuführenden Produktprüfungen durch die notifizierte Stelle regelt. Diese werden von uns in unserem Labor durchgeführt.

Keilgezinktes Vollholz

Bei der Herstellung von keilgezinktem Vollholz gemäß EN 15497 ist im Zuge der Erstprüfung der Nachweis zu führen, dass der maximale Querschnitt, der auf der jeweiligen Keilzinkenanlage produziert werden soll, die geforderte Festigkeit erreicht. Die dazu notwendigen Biegeprüfungen können in jeder gewünschten Dimension in unserem Labor durchgeführt werden.

Brettschichtholz, Balkenschichtholz, Verbundbauteile aus Brettschichtholz und Universalkeilzinkenverbindungen in Brettschichtholz

Auf Grundlage der EN 14080 führen wir die Erstinspektion, die Erstprüfung der Klebefestigkeit der Keilzinkenverbindungen sowie der Verklebungsgüte durch. Für Universalkeilzinkenverbindungen ermitteln wir auf unserem Prüffeld die geforderten charakteristischen Werte.

Sperrholz, Spanplatten, MDF-Platten, OSB und Massivholzplatten

Die CE-Zertifizierung von Holzwerkstoffen durch eine notifizierte Stelle ist nur bei Verwendung als statisch tragender Bauteil oder als Bauteil mit erhöhten Anforderungen an das Brandverhalten vorgesehen. Die Produktion der unterschiedlichen Produktgruppen erfolgt nach den einschlägigen Produktnormen, die Anforderungen die Erstprüfung und die werkseigene Produktionskontrolle ist abhängig von der jeweiligen Produktgruppe. Allen gemeinsam ist ein regelmäßiger Nachweis der Formaldehydemission.

Erstprüfung der Keilzinkenverbindung

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